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Promotionspreis-alt

Mit der jährlichen Vergabe des Promotionspreises stellt die UGB seit 2009 die hervorragende Leistung einer Promovendin/ eines Promovenden heraus. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet seit 2016 im Rahmen der Wintersoirée statt.

 

Promotionspreisträger 2016 ist Dr. Jan Gerit Brandenburg mit seiner Dissertation "Development and Application of Electronic Structure Methods for Noncovalent Interactions in Organic Solids"

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Nähere Informationen zum diesjährigen Preisträger finden Sie hier.

Die Bilder der Preisverleihung finden Sie hier.

    Preisträger der vergangenen Jahre

 Bewerbungsverfahren

Die Fakultäten der Universität Bonn werden am Anfang des Jahres gebeten, durch den Dekan maximal zwei Vorschläge zu unterbreiten. So gehen maximal 14 Vorschläge bei der Geschäftsstelle der UGB ein.

Die Verteidigung der Dissertationen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Promotionspreis 2017  muss im Zeitraum 01. Oktober 2015 bis 30. September 2016 stattgefunden haben.

Die Vorschläge müssen durch zwei Gutachten gestützt werden, die ebenso die besondere Exzellenz der vorgeschlagenen Arbeiten herausstellen. Bei den Gutachten kann es sich um die Dissertationsgutachten handeln, denen jedoch eine kurze inhaltliche Begründung des jeweiligen Vorschlags beizufügen ist.

Jedem Vorschlag sind neben der Dissertationsschrift und den Gutachten, eine maximal zweiseitige allgemeinverständliche (!) und vom Kandidaten eigens verfasste Zusammenfassung der Dissertation, ein aktueller Lebenslauf, aus dem auch der Werdegang des Kandidaten nach Abfassung der Dissertation hervorgeht sowie ggf. das Schriftenverzeichnis beizufügen.

Die Fakultäten der Universität Bonn werden am Anfang des Jahres gebeten, durch den Dekan maximal zwei Vorschläge zu unterbreiten. So gehen maximal 14 Vorschläge bei der Geschäftsstelle der UGB ein.

Die Verteidigung der Dissertationen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Promotionspreis 2017  muss im Zeitraum 01. Oktober 2015 bis 30. September 2016 stattgefunden haben.

Die Vorschläge müssen durch zwei Gutachten gestützt werden, die ebenso die besondere Exzellenz der vorgeschlagenen Arbeiten herausstellen. Bei den Gutachten kann es sich um die Dissertationsgutachten handeln, denen jedoch eine kurze inhaltliche Begründung des jeweiligen Vorschlags beizufügen ist.

Jedem Vorschlag sind neben der Dissertationsschrift und den Gutachten, eine maximal zweiseitige allgemeinverständliche (!) und vom Kandidaten eigens verfasste Zusammenfassung der Dissertation, ein aktueller Lebenslauf, aus dem auch der Werdegang des Kandidaten nach Abfassung der Dissertation hervorgeht sowie ggf. das Schriftenverzeichnis beizufügen.

Auswahl der Preisträger

Die Auswahl der Preisträger findet durch die Auswahlkommission der UGB statt. Diese bestimmt in einer ersten Auswahlsitzung die 6 besten Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen ihre Arbeiten in einer zweiten Auswahlsitzung vor der Jury vor. Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Jury

  • Vorsitz: Professor Andreas Hoeft (Stv. Vorsitzender der UGB)
  • Professor Jochen Dieckmann (Vorstandsmitglied der UGB)
  • Dr. Martina Krechel-Engert (Dezernentin Dezernat 10)
  • Professor Volker Kronenberg (Studiendekan der Philosophischen Fakultät)
  • Dr. Andrea Niehaus (Deutsches Museum Bonn)
  • Thomas Regge (Mitglied des Verwaltungsrates der UGB)
  • Vorsitzende(r) des AStA
  • Kanzler der Universität Bonn

 

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